Tretroller fahren – in Berlin

Tretroller fahren – in Berlin

Nicht selten konfrontieren uns die Ideen, die die Kinder aus der Schule mit nach Hause bringen mit Ideen aus längst vergessenen Tagen. Und so ist es nicht überraschend, dass auch die Spielzeuge und Sportgeräte in Zyklen oder Generationen wieder auftauchen. Einer dieser Ideen entstammen die Tretroller, die heute überall zu sehen sind. In allen Farben und Größen, als Kinderspielzeug, ernstzunehmendes Sportgerät oder als echtes Mittel zur Fortbewegung. Und auch die Idee ist nicht ganz neu – fuhr doch schon Florence Priscilla Norman die Vorreiterin für Frauenwahlrecht im Jahr 1916 mit dem Autoped durch die Straßen von London.

Welcher Tretroller ist der Richtige?

Damit ein Tretroller größtmögliche Freude bringt sollte man vor der Anschaffung überlegen – wie wird der Tretroller genutzt. Gerade in Berlin wo Gehwegbeläge sehr unterschiedlich sein können lohnt sich ein genauer Blick. Bei glatten Gehwegen – kein Problem – hier eignet sich jeder Tretroller. Damit die Räder nicht in jeder Fuge des Kopfsteinpflasters hängen bleiben kann man sagen je mehr der Gehweg zu einer Buckelpiste wird umso größer und breiter sollten die Räder des Tretrollers sein. Große Räder sind aber keine Universallösung. Denn große Räder bedeuten auch in zusammengeklapptem Zustand großes Gepäck. Und Größe ist ein Probleme wenn der Tretroller als Gepäck verstaut werden soll. Es lohnt sich also ein genauer Vergleich. Für alle Altersstufen findet Ihr Kinder Cityroller bei Micro. Dem Trendsetter, der vor 20 Jahren den Tretroller aus der Vergessenheit geholt und zu neuer Popularität verholfen hat.

Was bringt ein Tretroller in der Stadt

Spaß – ist klar – das war auch schon damals so und da hat sich in den letzten 100 Jahren nichts geändert.
Mobilität – Für viele Kinder schafft der Tretroller die ersten Eltern – unabhängigen Mobilitätserfahrungen – der Weg zur Schule, zum Sport zu Freunden.
Reichweite – Eltern mit Kindern stehen schon mal vor dem Problem wie komme ich möglichst schnell von A nach B. Mit einem Kind klein genug für den Fahrradsitz ist das noch einfach. Mit zwei oder mehr Kindern schon unmöglich. Unser Tip – fragt die Kinder – wenn die Lust haben mit dem Tretroller zu fahren – wunderbar. Denn der bietet Vorteile die das Fahrrad nicht bieten kann. Eine geringe Größe. Die sorgt dafür, daß die Tretroller in Berlin – wenn zusammengeklappt in Bahn und BVG problemlos transportiert werden können.
Möglichkeiten – die Frage wo darf ich einen Roller benutzen versuchen wir hier kurz mit unserer Ampel zu beantworten
mit Rücksicht auf den Wegen – freie Fahrt
mit Einschränkungen erlaubt – auf dafür vorgesehenen Plätzen und Wegen
nicht empfohlen

In Bahn und BVG

Tretroller und Fahrräder werden von der DB wie Gepäck behandelt. „Demontierte und komplett verpackte handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder – letztere auch unverpackt – können mitgenommen werden, sofern diese unter oder über dem Sitz sicher verstaut werden können und andere Reisende nicht behindern oder verletzen oder den Wagen beschädigen.“ Die BVG hat keine speziellen Regeln für Tretroller. Wenn Fahrräder „komplett zusammengeklappt“ werden können gelten Sie als Handgepäck und können unendgeltlich mitgenommen werden. Klappbare Roller bringen also einen großen Mobilitätsvorteil. 

Wo darf man Tretroller fahren? Auf dem Gehweg!

Die Frage was darf man mit Tretrollern und was nicht beginnt in Deutschland mit der Frage was ist ein Tretroller eigentlich? Das regelt die StVZO mit den Regeln für die Zulassung von Fahrzeugen in 
§ 16 (2) „Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.“ Also Tretroller sind kein „Fahrzeug“ und deshalb auch nicht für die Nutzung auf öffentlichen Straßen zugelassen. Oder im Umkehrschluss – Tretroller dürfen auf dem Gehweg fahren. Gerade das gibt Eltern die Möglichkeit zu Fuß unterwegs zu sein während die Kinder parallel mit dem Tretroller mitfahren. So lassen sich auch Ausflüge meistern, die ansonsten die Laufbereitschaft der Kinder übersteigen. In Berlin gibt es eine Reihe von Parks und Grünanlagen mit vielen Angeboten für Familien und Kinder. Wenn Ihr einen Ausflug dorthin machen wollt gibt es leider keine einheitliche Regelung was die Nutzung von Tretrollern angeht.

Rücksicht für Mensch und Natur

Eigentlich gibt es eine Regel, die überall die Nutzung von Grünanlagen in Berlin bestimmt. Die Parks sind Erholungsgebiete für Mensch und Natur. Uns so definiert das GrünanlG (Grünanlagengesetz $6 (1), (2)) das die Benutzung der Anlagen mit Rücksicht erfolgt. Für die Nutzung von Tretrollern bedeutet das die dafür vorgesehenen Wege und Flächen zu nutzen. Gleichzeitig sind die Bezirke verpflichtet solche Flächen auzuweisen.

Gärten der Welt

Die Themengärten und Gartenkabinette sind für „Flaneure“ und damit für Tretroller tabu. Auf den Wegen durch den Park ist es wohl möglich die Kinder mit dem Roller fahren zu lassen.„Wer oder was draußen bleiben muss…“ regelt die Parkordnung der Gärten der Welt. Der Punkt 6. und 7. liefert Infos zu Tretrollern. Allgemeine Infos zum Besuch gibt auf der Besucherinformationen

Britzer Garten – sind Roller Inliner, Laufräder, o.ä. erlaubt?

Fußgänger haben Vorrang. Aber Rollerfahren ist nicht grundsätzlich unerwünscht. „Auf den festen und asphaltierten Wegen kannst du gerne mit deinen Inlinern, Rollern, Laufrädern, o.ä. fahren. Von April bis September allerdings nur werktags. An den Wochenenden und Feiertagen ist die Unfallgefahr zu hoch. Kinder bis zum Alter von 5 Jahren dürfen ihre Inliner, Laufräder, Roller und Kinderfahrräder jederzeit, auch von April bis September am Wochenende, mit in den Park nehmen.“ Also besser genau nachfragen und die Britzer Garten Parkordnung checken.

Natur-Park-Südgelände

Hier ist der Name Programm, denn der Natur-Park-Südgelände stellt die Gestaltungskraft und den Schutz der Natur in den Vordergrund. Was die Rollernutzung angeht findet Ihr Infos auf der Besucherinformationsseite steht unter Punkt „5. Das Spielen mit Fuß- und Basketbällen, die Benutzung von Skateboard, Rollski, Rollschuhen oder Inlinern sowie von ferngesteuerten Autos ist aus Rücksicht auf erholungssuchende Gäste im Natur-Park grundsätzlich nicht erlaubt.“ Also besser nicht.

Park am Gleisdreieck – Park der zwei Geschwindigkeiten

Park der zwei Geschwindigkeiten Ein wichtiges Gestaltungsziel bestand darin, für das Bewegungsbedürfnis der Parknutzer differenzierte Angebote zu machen und andererseits dem vielfach geäußerten Wunsch nach Ruhe, Entspannung und Naturgenuss Rechnung zu tragen. Aus diesen vielschichtigen Nutzungsansprüchen entwickelte sich die Idee, einen »Park der zwei Geschwindigkeiten« zu kreieren, in dem sowohl sportliche Aktivität als auch Kontemplation möglich sind. Auf der Besucherinformationsseite findet Ihr Regeln für die Nutzung der Anlagen einen Parkplan und einen Flyer mit allgemeinen Infos.

Tempelhofer Feld – mit Rücksicht kann hier gerollt werden

Das Tempelhofer Feld bietet kaum Einschränkungen für die Nutzung von Tretrollern – generell gilt aber die Regel das die Langsamen Vorrang vor den Schnellen haben. Die Benutzungsordnung formuliert dazu „Fußgänger und Aktivitäten mit langsamer Fortbewegung haben Vorrang vor anderen Nutzern. Insbesondere Sportler schneller Bewegungssportarten (z. B. Skaten, Radfahren, Windsport) sind zu besonderer Rücksichtnahme auf die übrigen Besucherinnen und Besucher verpflichtet.“

Botanischer Volkspark

Der Botanische Volkspark zeigt wie der Name schon sagt Gartenkunst. Auf dem Gelände, im Gewächshaus und im Wald kann man alle möglichen Pflanzen studieren. Das Wildgehe bietet gerade für die Kleinen ein beliebtes Ausflugsziel und lässt sich strategisch gut in eine kleine Wanderung einbauen. Welches Fahrgerät im Botanischen Volkspark benutzt werden darf regelt auch hier die Parkordnung auf der Besucherinformantionsseite. Unter 6. Das Fahren mit Fahrrädern, Skateboards, Kickboard, Rollschuhen, Rollern, Laufrädern, Inlinern u.Ä. ist nur auf den befestigten Wegen und Plätzen gestattet und kann an besucherreichen Wochenenden und Feiertagen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. FußgängerInnen haben Vorrang.

Kienbergpark, Seilbahn, Wuhlheidetal und Wuhlesteg

Seit der IGA 2017 gibt es den Kienbergpark mit Seilbahn, Wuhlesteg und Wanderstrecke im Wuhlheidetal. Die Anlage besteht aus dem Kienberg und dem Wuhlheidetal – über das Tal verbindet die Seilbahn die beiden Parkanlagen Kienberg und Gärten der Welt. Der 280m lange Wuhlesteg verbindet die Stadtteile Marzahn und Hellersdorf. Auf den Verbindungswegen ist die Fortbewegung mit Tretroller möglich. Auch hier und besonders auf den Wegen um den Kienberg mit Gefälle steht natürlich die Rücksicht auf Fußgänger im Vordergrund. In der Seilbahn dürfen sogar Fahrräder mitgenommen werden. Sie müssen sauber sein und gelten als Sperrgut und kosten deshalb 1,50 €. Ein klein zusammengefalteter Tretroller sollte ohne zusätzliche Kosten durchgehn.

Spreepark

Der ist im werden und deshalb noch nicht verkehrssicher und für die freie Nutzung geöffnet. Wer Interesse hat kann aber an Führungen teilnehmen. Überhaupt ist der Spreepark ein ambitioniertes Projekt, dass auf Partizipation und die Formel Kunst, Kultur und Natur setzt. Wir sind gespannt! Tretroller fahren ist hier aber erstmal nicht angesagt.

Tiergarten, Volkspark am Friedrichshain, Rehberge, Hasenheide, Mauerpark, Humboldthain … mit Rücksicht

Alle großen, offenen, öffentlichen Parkanlagen dienen immer als eine Mischung aus Verbindungsachse und Ruheort. Die Regeln des GrünanlG gelten auch hier. D.h. sollange Tretroller fahren, die Natur nicht beeinträchtigt, die anderen Besucher nicht stört können die Wege mit Tretrollern befahren werden.

 

Foto S/W: Kroon, Ron, National Archives of the Netherlands / Anefo | Fotos Kinder: © Micro

 

 

 

Über den Autor

Anja hat 660 Artikel für ytti geschrieben

Anja ist die Initiatorin von ytti.